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PPWR: Aktueller Stand zur EU-Verpackungsverordnung

In den letzten Wochen erreichen uns vermehrt Anfragen zur Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) sowie zu möglichen EU-Konformitätserklärungen für Verpackungen.

Gerne möchten wir Ihnen dazu den aktuellen Stand erläutern.

Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und findet grundsätzlich seit 12. August 2026 Anwendung.

Ziel der Verordnung ist es, europaweit einheitliche Anforderungen an Verpackungen, deren Nachhaltigkeit sowie die dazugehörigen Nachweise und Dokumentationen festzulegen.

Die Umsetzung betrifft sämtliche Akteure entlang der Lieferkette und bringt umfangreiche neue Anforderungen mit sich.

Sto Verpackungen

Derzeit werden zahlreiche Detailfragen zur praktischen Umsetzung, zu Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette sowie zu den erforderlichen Nachweisen auf europäischer und nationaler Ebene noch konkretisiert. Dies betrifft nicht nur Sto, sondern die gesamte Branche.

Aus heutiger Sicht besteht für unsere Kunden aktuell keine Notwendigkeit, zusätzliche Verpackungskonformitätsunterlagen für die von Sto eingesetzten Verpackungen einzufordern.

Sto arbeitet gemeinsam mit Verpackungsherstellern, Lieferanten und Fachverbänden intensiv an der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und stellt sicher, dass die notwendigen Informationen und Dokumentationen schrittweise aufgebaut und gepflegt werden.

Sobald für einzelne Verpackungssysteme belastbare und freigegebene Unterlagen vorliegen und deren Weitergabe rechtlich erforderlich bzw. vorgesehen ist, werden wir diese selbstverständlich entsprechend zur Verfügung stellen.

Für weiterführende Informationen empfehlen wir folgende Informationsquellen:

Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

FAQ: PPWR – EU-Verpackungsverordnung

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PPWR: Aktueller Stand zur EU-Verpackungsverordnung | Sto