In den letzten Wochen erreichen uns vermehrt Anfragen zur Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) sowie zu möglichen EU-Konformitätserklärungen für Verpackungen.
Gerne möchten wir Ihnen dazu den aktuellen Stand erläutern.
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und findet grundsätzlich seit 12. August 2026 Anwendung.
Ziel der Verordnung ist es, europaweit einheitliche Anforderungen an Verpackungen, deren Nachhaltigkeit sowie die dazugehörigen Nachweise und Dokumentationen festzulegen.
Die Umsetzung betrifft sämtliche Akteure entlang der Lieferkette und bringt umfangreiche neue Anforderungen mit sich.

Derzeit werden zahlreiche Detailfragen zur praktischen Umsetzung, zu Verantwortlichkeiten innerhalb der Lieferkette sowie zu den erforderlichen Nachweisen auf europäischer und nationaler Ebene noch konkretisiert. Dies betrifft nicht nur Sto, sondern die gesamte Branche.
Aus heutiger Sicht besteht für unsere Kunden aktuell keine Notwendigkeit, zusätzliche Verpackungskonformitätsunterlagen für die von Sto eingesetzten Verpackungen einzufordern.
Sto arbeitet gemeinsam mit Verpackungsherstellern, Lieferanten und Fachverbänden intensiv an der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und stellt sicher, dass die notwendigen Informationen und Dokumentationen schrittweise aufgebaut und gepflegt werden.
Sobald für einzelne Verpackungssysteme belastbare und freigegebene Unterlagen vorliegen und deren Weitergabe rechtlich erforderlich bzw. vorgesehen ist, werden wir diese selbstverständlich entsprechend zur Verfügung stellen.
Für weiterführende Informationen empfehlen wir folgende Informationsquellen:
Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), Verordnung (EU) 2025/40, regelt europaweit Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfälle. Ziel ist die Förderung von Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft sowie die Harmonisierung der Anforderungen innerhalb der Europäischen Union.
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und grundsätzlich seit 12. August 2026 anzuwenden. Weitere Anforderungen treten gestaffelt in den Jahren 2028, 2030 und danach in Kraft.
Die PPWR betrifft nicht die technische Leistungsfähigkeit oder chemische Zusammensetzung der Produkte, sondern die Verpackungen, in denen diese in Verkehr gebracht werden. Hierzu zählen beispielsweise Kunststoffeimer, Kanister, Kartonagen, Metallgebinde, Säcke, Folien und Transportverpackungen.
Ja. Sto arbeitet konzernweit gemeinsam mit Verpackungsherstellern, Lieferanten und Fachverbänden an der Umsetzung der
Anforderungen der PPWR. Dazu gehören die Erhebung relevanter Verpackungsdaten, die Erstellung technischer Dokumentationen sowie die Aufbereitung erforderlicher Nachweise.
Ja. Die laufende Umsetzung der PPWR hat keinen generellen Einfluss auf die technische Verwendbarkeit der Produkte innerhalb ihres vorgesehenen Anwendungsbereichs.
Die Verantwortlichkeiten richten sich nach der jeweiligen Rolle innerhalb der Lieferkette. Je nach Einzelfall können Hersteller,
Erzeuger, Importeure, Vertreiber oder andere Wirtschaftsakteure eigenständige Verpflichtungen nach der PPWR haben.
Aktuell kann Sto über den Stand der Umsetzung der PPWR informieren und eine entsprechende Stellungnahme bereitstellen. Darüber hinausgehende Nachweise können nur im Umfang der jeweils verfügbaren und freigegebenen Dokumentation zur Verfügung gestellt werden.
Ja. Die praktische Umsetzung der PPWR wird weiterhin durch Leitlinien, technische Spezifikationen, Durchführungsbestimmungen, Harmonisierungsvorgaben sowie behördliche Auslegungen konkretisiert. Daher sind
zukünftige Anpassungen oder Präzisierungen einzelner Anforderungen möglich.