Wir kommen täglich mit verschiedenen Arten von chemischen Inhaltsstoffen in Kontakt – wie beispielsweise Farbstoffe, Medikamente, Hautpflege etc. Doch nicht für alle Stoffe liegt eine Gefährdungsbeurteilung vor. Deshalb schreibt die EU mit der REACH-Verordnung allen Herstellern vor, die in ihren Produkten verwendeten Inhaltsstoffe registrieren zu lassen.Die REACH-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern. Link zur Website ECHA

In REACH sind Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Informationen über die Eigenschaften und Gefahren von Stoffen festgelegt.
Unternehmen müssen ihre Stoffe registrieren; dazu müssen sie mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten, die denselben Stoff registrieren.
Alle Inhaltsstoffe, die wir selbst herstellen, lassen wir gemäß REACH-Verordnung registrieren. Unsere Lieferanten fordern wir auf, die Stoffe, die wir zur Herstellung unserer Produkte einkaufen, ebenfalls zu melden.
Aktuell kommunizieren wir mit unseren Lieferanten die zur Registrierung notwendigen "Verwendungen". Dazu haben die Branchenverbände (Bauchemie, VdL) eine Lösung erarbeitet. Auf dieser basiert die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zur sicheren Verwendung der Produkte. Dabei haben wir die in unseren Technischen Merkblättern beschriebenen Verwendungen berücksichtigt.
Wir stellen Ihnen alle Informationen, die Sie bei der Verarbeitung und Entsorgung unserer Produkte beachten müssen, zur Verfügung. Diese Hinweise können Sie in unseren Sicherheitsdatenblättern nachlesen. Für gefährliche Stoffe fügen wir die vorgeschriebenen Expositions-Szenarien hinzu.
Sicherheitsdatenblatt Download DE-Version | PDF 0,6 MB
Sicherheitsdatenblatt Download EN-Version | PDF 0,6 MB
Wenn Sie unsere Produkte zu anderen Zwecken einsetzen, sollten Sie uns das zu Ihrer eigenen Sicherheit mitteilen. In diesem Fall überprüfen wir Ihre Verwendung und informieren Sie über die Ergebnisse.
Für uns ist es selbstverständlich, dass Abfall getrennt erfasst und gesammelt wird. Es dürfen keine Mischfraktionen gebildet werden. Nur dann ist Recycling möglich. Verantwortungsbewusste Unternehmen wissen, was mit ihrem Abfall passiert. Deshalb sollten als Entsorgungspartner nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden, da diese einer unabhängigen Kontrolle unterliegen. Im Vorfeld ist sorgfältig zu prüfen, ob der Entsorgungsfachbetrieb für die Abfallart eine Zulassung besitzt.
Unser Grundsatz lautet: Verwerten lässt sich nur, was zuvor sortenrein getrennt wurde.

Sto bekennt sich zur Verantwortung gegenüber der Umwelt. Die Rücknahme unserer Verkaufs- und Transportverpackung sowie deren ordnungsgemäße Verwertung organisieren wir entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Die Rücknahme und Verwertung sind für Sie kostenlos.
Wir bedienen uns hierzu des bundesweiten Systems der
Interseroh zero waste solutions.
Bitte melden Sie Ihre Ihre Verpackungsrückholungen bei der Fa. Interseroh an.

Vollständig ausgehärtete Produktreste (z. B. Dispersionsfarben, Putze oder Spachtelmassen) können unter Beachtung der behördlichen Vorgaben in der Regel unter den empfohlenen EG-Abfallschlüsseln bzw. ÖNORM-Schlüsselnummern verwertet bzw. beseitigt werden.
EG-Abfallschlüssel/Abfallbezeichnung
17 09 04
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die nicht unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen.
20 03 01
Gemischte Siedlungsabfälle
ÖNORM-Schlüsselnummer/Abfallbezeichnung
91206 Baustellenabfälle (kein Bauschutt) oder 31409 Bauschutt (keine Baustellenabfälle)
EG-Abfallschlüssel/Abfallbezeichnung
17 09 03 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten.
ÖNORM-Schlüsselnummer/Abfallbezeichnung
31441 Brandschutt oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen
Nicht ausgehärtete Produktreste sind wie das Produkt selbst zu entsorgen. Genauere Informationen enthält das produktspezifische Sicherheitsdatenblatt.
Unter Beachtung der behördlichen Vorgaben kann in der Regel unter den empfohlenen EG-Abfallschlüsseln bzw. ÖNORM-Schlüsselnummern verwertet bzw. beseitigt werden.
EG-Abfallschlüssel/Abfallbezeichnung
08 01 11
Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
ÖNORM-Schlüsselnummer/Abfallbezeichnung
55502 Altlacke, Altfarben, sofern lösemittel- und/oder schwermetallhaltig, sowie nicht ausgehärtete Reste in Gebinden
EG-Abfallschlüssel/Abfallbezeichnung
08 01 12
Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen.
ÖNORM-Schlüsselnummer/Abfallbezeichnung
55510 sonstige farb-, lack- und anstrichhaltige Abfälle
EG-Abfallschlüssel/Abfallbezeichnung
08 04 09
Klebstoff- und Dichtungsmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
ÖNORM-Schlüsselnummer/Abfallbezeichnung
55803 Harzrückstände, nicht ausgehärtet