Wir kommen täglich mit verschiedenen Arten von chemischen Inhaltsstoffen in Kontakt – wie beispielsweise Farbstoffe, Medikamente, Hautpflege etc. Für chemische Stoffe sind je nach Verwendung unterschiedliche Informationen zur sicheren Anwendung erforderlich. Die REACH-Verordnung regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Je nach Rolle in der Lieferkette bestehen für Unternehmen entsprechende Informations- und Registrierungspflichten. Die REACH-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern. Link zur Website ECHA

In REACH sind Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Informationen über die Eigenschaften und Gefahren von Stoffen festgelegt.
Unternehmen müssen ihre Stoffe registrieren; dazu müssen sie mit anderen Unternehmen zusammenarbeiten, die denselben Stoff registrieren.
Von uns hergestellte Stoffe, für die nach REACH eine Registrierungspflicht besteht, registrieren wir gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Von unseren Lieferanten fordern wir die für die REACH-konforme Bewertung und Dokumentation erforderlichen Informationen an.
Aktuell kommunizieren wir mit unseren Lieferanten die zur Registrierung notwendigen "Verwendungen". Dazu haben die Branchenverbände (Bauchemie, VdL) eine Lösung erarbeitet. Diese Informationen fließen in die Bewertung der vorgesehenen Verwendungen und in Hinweise zur sicheren Verwendung ein. Dabei haben wir die in unseren Technischen Merkblättern beschriebenen Verwendungen berücksichtigt.
Wir stellen Ihnen die produktbezogenen Sicherheits- und Entsorgungshinweise zur Verfügung, insbesondere in den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern. Diese Hinweise können Sie in unseren Sicherheitsdatenblättern nachlesen. Für gefährliche Stoffe fügen wir die vorgeschriebenen Expositions-Szenarien hinzu.
Sicherheitsdatenblatt Download DE-Version | PDF 0,6 MB
Sicherheitsdatenblatt Download EN-Version | PDF 0,6 MB
Wenn Sie unsere Produkte zu anderen Zwecken einsetzen, sollten Sie uns das zu Ihrer eigenen Sicherheit mitteilen. In diesem Fall überprüfen wir Ihre Verwendung und informieren Sie über die Ergebnisse.
Abfälle sollten entsprechend den geltenden Vorgaben getrennt erfasst und gesammelt werden. Mischfraktionen sollten vermieden werden, sofern die jeweiligen Vorgaben eine getrennte Erfassung verlangen oder ermöglichen. Sortenreine Trennung ist eine wichtige Voraussetzung für eine fachgerechte Verwertung und verbessert die Recyclingfähigkeit der erfassten Abfälle. Unternehmen sollten die Entsorgungswege ihrer Abfälle nachvollziehbar dokumentieren. Deshalb sollten als Entsorgungspartner nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden, da diese einer unabhängigen Kontrolle unterliegen. Im Vorfeld ist sorgfältig zu prüfen, ob der Entsorgungsfachbetrieb für die Abfallart eine Zulassung besitzt.
Unser Grundsatz: Sortenrein trennen erleichtert die fachgerechte Verwertung.

Sto organisiert die Rücknahme und Verwertung von Verkaufs- und Transportverpackungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Die Rücknahme unserer Verkaufs- und Transportverpackung sowie deren ordnungsgemäße Verwertung organisieren wir entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Für berechtigte Verpackungen ist die Rücknahme und Verwertung im Rahmen der Rücknahmebedingungen kostenfrei.
Wir bedienen uns hierzu des bundesweiten Systems der
Interzero – zero waste solutions.
Bitte melden Sie Ihre Ihre Verpackungsrückholungen bei der Fa. Interseroh an.

Vollständig ausgehärtete Produktreste (z. B. Dispersionsfarben, Putze oder Spachtelmassen) können unter Beachtung der behördlichen Vorgaben in der Regel unter den empfohlenen EG-Abfallschlüsseln bzw. ÖNORM-Schlüsselnummern verwertet bzw. beseitigt werden.
EG-Abfallschlüssel/Abfallbezeichnung
17 09 04
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die nicht unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen.
20 03 01
Gemischte Siedlungsabfälle
ÖNORM-Schlüsselnummer/Abfallbezeichnung
91206 Baustellenabfälle (kein Bauschutt) oder 31409 Bauschutt (keine Baustellenabfälle)
EG-Abfallschlüssel/Abfallbezeichnung
17 09 03 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten.
ÖNORM-Schlüsselnummer/Abfallbezeichnung
31441 Brandschutt oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen
Nicht ausgehärtete Produktreste sind wie das Produkt selbst zu entsorgen. Genauere Informationen enthält das produktspezifische Sicherheitsdatenblatt.
Unter Beachtung der behördlichen Vorgaben kann in der Regel unter den empfohlenen EG-Abfallschlüsseln bzw. ÖNORM-Schlüsselnummern verwertet bzw. beseitigt werden.
EG-Abfallschlüssel/Abfallbezeichnung
08 01 11
Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
ÖNORM-Schlüsselnummer/Abfallbezeichnung
55502 Altlacke, Altfarben, sofern lösemittel- und/oder schwermetallhaltig, sowie nicht ausgehärtete Reste in Gebinden
EG-Abfallschlüssel/Abfallbezeichnung
08 01 12
Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01 11 fallen.
ÖNORM-Schlüsselnummer/Abfallbezeichnung
55510 sonstige farb-, lack- und anstrichhaltige Abfälle
EG-Abfallschlüssel/Abfallbezeichnung
08 04 09
Klebstoff- und Dichtungsmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
ÖNORM-Schlüsselnummer/Abfallbezeichnung
55803 Harzrückstände, nicht ausgehärtet