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Mit Sicherheit im Innenraum beschichten

Im Interview mit SV Christoph Langeder

Christoph Langeder ist seit 1986 Malermeister, hat 2001 die SV-Prüfung abgelegt und ist seitdem ein allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.
Seit 2006 ist er als Experte beim ASI (Austrian Standard International – früher ÖNORMEN Institut) im Einsatz und seit 2016 im Bereich Standardisierte Leistungsbeschreibungen Hochbau (StLB-HB) tätig. Zudem führt er seinn eigenes Unternehmen in Wien.

Herr Langeder, was sind die häufigsten Gründe, weshalb man Sie als Sachverständigen ins Boot holt?
Ich werde als Sachverständiger hauptsächlich in folgenden Fällen hinzugezogen:

  • Überprüfung von technischen und optischen Mängeln an Beschichtungen
  • Beurteilung der Preisangemessenheit
  • Klärung unterschiedlicher Erwartungen und Ansichten zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) bezüglich Leistungen und Lieferungen.

Welche drei Tipps haben Sie für Maler, wenn es darum geht Fehler zu vermeiden?

  • Gute Ausbildung und regelmäßige Weiterbildungen (Unternehmer und Mitarbeiter)
  • Untergrund möglichst im Beisein des AG prüfen (direkte Aufklärung)
  • Bei Unsicherheit, Rat einholen (Lieferant / Kollegen / Sachverständige)

Aktuell verlagert sich das Geschäft für viele Betriebe in Richtung Sanierungen. Wenn Sie drei Punkte nennen müssten, die dabei besonders zu beachten sind, welche wären es?
In der aktuellen Geschäftsentwicklung, die vermehrt auf Sanierungen ausgerichtet ist, sind drei wesentliche Aspekte zu berücksichtigen: Eine fundierte Ausbildung des Personals im Bereich Sanierung, eine realistische Kalkulation der Leistungen (mit Zeitwerten, die im Gegensatz zu großvolumigem Neubau stehen) durch den Unternehmer und regelmäßige Qualitätskontrollen der erbrachten Leistungen.

Haben Sie eine spezielle Erfahrung oder ein Projekt, das Ihnen besonders in Erinnerung geblieben ist?
Ein besonderes Erlebnis war die Erstellung eines Gutachtens für die Lackierung eines Flugzeugs! Das erlebt man nicht alle Tage.

Viele Wohnhäuser haben mit Schimmelproblemen zu kämpfen. Wenn Schimmel hervortritt, ist der Schaden schon passiert. Was kann - im Rahmen der Beschichtung - dagegen getan werden?
Für Maler ist es entscheidend, bei Schimmelproblemen in Wohnhäusern die Ursachen zu evaluieren (bauphysikalisch, nutzerbedingt, Schäden etc.) und sie zu beseitigen. Das Problem sollte also bei der Wurzel gepackt werden. Nach einer professionellen Schimmelentfernung gemäß geltendem Schimmelleitfaden oder dem Leitfaden zur technischen Bauteiltrocknung ist es ratsam, eine Überarbeitung mit "schimmelhemmenden" und "feuchteregulierenden" Materialien durchzuführen.

Was schulden Unternehmen ihren Auftraggebern (Bauherren, Privatkunden) im Rahmen des Gesetzes? Wann ist eine Unregelmäßigkeit ein Mangel?
Natürlich ist ein Sachverständiger kein Jurist! In rechtlicher Hinsicht schulden Auftragnehmer (AN) ihren Auftraggebern (AG), sei es Bauherren oder Privatkunden, aber das, was vertraglich vereinbart wurde. Es ist wichtig diesen Vertrag zu kennen. Die Beurteilung, ob eine "Unregelmäßigkeit" als Mangel gilt, ist also stark von den festgelegten Vereinbarungen im Vertrag abhängig. Diese Einschätzung erfolgt grundsätzlich im Einzelfall und berücksichtigt Faktoren wie das Ausmaß der Unregelmäßigkeit, ihre Auffälligkeit, Häufigkeit und Lage.

Sachverständigen sagt man gerne nach, dass sie auf Regulativen bestehen, die in der Praxis schwer umsetzbar sind. Wie kann damit umgegangen werden?
Egal ob wirtschaftlich, technisch oder privat: Regulative sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Sie bieten Sicherheit im Zusammenleben und -arbeiten für Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) und sind entscheidend, um den "Stand der Technik" zu erfüllen. Gleiche Regeln gelten für alle, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Das Umgehen oder systematische Nichtbeachten von Regulativen führt meiner Ansicht nach zu Wettbewerbsverzerrungen.
Ich befürworte jedoch die Anpassung oder Aufhebung von unpraktikablen Regulativen (Normen, Merkblätter, Verarbeitungsrichtlinien) in der Praxis, sofern sie nicht notwendig bzw. nicht umsetzbar sind, um ein mangelfreies und funktionierendes Gewerk dennoch gewährleistet werden kann. Es sei an dieser Stelle aber auch erwähnt, dass dies laufend (zB in der ÖNORM B2230/B3430 sowie in der LBH) passiert, um eben dem „Stand der Technik“ gerecht zu werden und die Machbarkeit zu verbessern.
Individuelle Lösungen außerhalb bestehender Regulativen erfordern eine Risikoanalyse und klare vertragliche Vereinbarungen!

Was sind bestehende Norm-Vorgaben, die die meisten nicht kennen/umsetzen?
Es ist schwierig, ein repräsentatives Urteil abzugeben, aber es fällt auf, dass viele Malerunternehmer die Werkvertragsnorm B 2230 vor allem in Bezug auf Ausmaß und Abrechnung nutzen. Oft fehlt jedoch die Auseinandersetzung mit den "trockenen" Punkten der Verfahrens- und sonstigen Vertragsbestimmungen, die für eine praxistaugliche Umsetzung entscheidend sind.

Haben Sie Tipps wie sich Maler schnell und unkompliziert informieren können?
Hier sind einige von mir persönlich gerne genutzte Informationsquellen:
bvf.odd.de/maler-lackierer/technik-und-mehr.html
www.austrian-standards.at
www.handwerkundbau.at
newsletter.fraunhofer.de
www.malerpraxis.de
www.malerblatt-medienservice.de/index.php
www.baudaten.info

Sachverständiger Christoph Langeder
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