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Sanierungsoffensive 2026

Wichtiger Hinweis: Ab dem 2. Februar 2026 sind laut Umweltministerium keine Anträge auf den Sanierungsbonus für thermisch-energetische Sanierungen mehr möglich.

Trotz der angespannten budgetären Situation setzt der Bund ein starkes Zeichen: Für thermisch-energetische Gebäudesanierungen und den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme stehen von 2026 bis 2030 jährlich 360 Millionen Euro, insgesamt also 1,8 Milliarden Euro, zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden thermisch-energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden, die mindestens 15 Jahre alt sind. Dazu zählen sowohl umfassende Sanierungen als auch Teilsanierungen, die eine Reduktion des Heizwärmebedarfs bewirken. Auch Einzelmaßnahmen, wie die Dämmung von Außenwänden oder der Austausch von Fenstern und Türen, sind förderfähig. Ergänzend kann über den „Kesseltausch“ der Umstieg von fossilen auf klimafreundliche Heizsysteme beantragt werden. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und den Gebäudebestand langfristig klimafreundlicher zu gestalten.

Handwerker arbeitet lächelnd an einer Fassade auf einem Baugerüst

Förderung & Antragstellung

Der Sanierungsbonus 2026 wird als einmaliger Zuschuss vergeben und deckt bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten (Material, Planung, Montage) ab. Je nach Maßnahme beträgt die maximale Förderung bis zu 5.000 Euro bei Einzelbauteilsanierungen, 10.000 Euro bei Teilsanierungen, 15.000 Euro bei einer umfassenden Sanierung im „guten Standard“ und 20.000 Euro bei einer Sanierung nach klimaaktiv Standard.
Einreichen können Privatpersonen – also Eigentümer, Bauberechtigte oder Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern. Das Gebäude muss mindestens 15 Jahre alt sein. Pro Wohnobjekt und Kalenderjahr ist nur ein Antrag möglich. Für größere Wohnanlagen gelten gesonderte Kriterien.

Vergleich: Sanierungsbonus 2026 vs. 2023/2024

Im Vergleich zur letzten Förderperiode (2023–2024) bringt die neue Offensive deutliche Veränderungen:

  • Budget: 2026–2030 stehen insgesamt 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung (360 Mio. €/Jahr). Zuvor waren es 776 Mio. Euro für zwei Jahre (388 Mio. €/Jahr).
  • Förderumfang: Förderfähig sind wie bisher umfassende Sanierungen, Teilsanierungen mit mindestens 40 % Heizwärmebedarfs-Reduktion sowie Einzelbauteilsanierungen. Neu ist im Bereich Mehrgeschoßiger Wohnbau: Ab 2026 wird die Fenstersanierung nur mehr für ganze Gebäude gefördert – nicht mehr für einzelne Wohnungen.
  • Förderhöhe: Während 2023/2024 noch bis zu 42.000 Euro pro Einfamilienhaus möglich waren, ist die maximale Förderung ab 2026 mit 20.000 Euro gedeckelt. Bei Mehrgeschoßigen Wohnbauten liegt die Grenze künftig bei 150 €/m² (vorher 300 €/m²).
  • Kostenanteil: Der förderbare Anteil sinkt – statt bis zu 50 % der Investitionskosten (2023/2024) können ab 2026 nur mehr 30 % geltend gemacht werden.
  • Einzelbauteilsanierungen: Hier beträgt die Förderung ab 2026 maximal 5.000 Euro (zuvor bis zu 9.000 Euro), und auch künftig ist nur eine Maßnahme pro Kalenderjahr möglich.

Planungssicherheit bis 2030

Mit der Sanierungsoffensive schafft der Bund verlässliche Rahmenbedingungen für die kommenden Jahre. Hauseigentümer erhalten Planungssicherheit, Förderungen sind langfristig gesichert, und Unternehmen der Bau- und Sanierungsbranche können sich auf einen stabilen Markt vorbereiten.

👉 Weitere Informationen und Infoblätter finden Sie unter: www.sanierungsoffensive.gv.at

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